Der Nürnberger Christkindlesmarkt ist einer der ältesten und sicher der berühmteste Christkindlesmarkt der Welt. In den Holzbuden des „Städtleins aus Holz und Tuch gemacht“ findet man traditionellen, oft handgearbeiteten Weihnachtsschmuck und süße Leckereien wie Lebkuchen.
Preis pro Person 44 € zum Reiseportrait 1Tag 09.12.2023 Weihnachtsmarkt in der RavennaschluchtEs gehört einfach zu Weihnachten dazu: die heimelige Atmosphäre, die würzigen Düfte und die einzigartigen Geschmäcker des Weihnachtsmarkts in der Ravennaschlucht.
Preis pro Person 44 € zum Reiseportrait 1Tag 10.12.2023 Ribeauvillé & Riquewihr - Weihnachten im ElsassEntdecken Sie den mittelalterlichen Weihnachtsmarkt von Ribeauvillé. In Riquewihr, einem der "schönsten Dörfer Frankreichs", können Sie durch die prächtig beleuchteten Straßen schlendern.
Preis pro Person 45 € zum Reiseportrait 1Tag 17.12.2023 Dinkelsbühler WeihnachtsmarktDer Geheimtipp unter den Weihnachtsmärkten!
Preis pro Person 40 € zum ReiseportraitBesuchen Sie das Deutsche Museum, schlendern Sie durch den Englischen Garten oder unternehmen Sie einen Shopping-Bummel.
Preis pro Person 45 € zum ReiseportraitDie Traumküsten des Mittelmeers
Preis pro Person im Doppelzimmer ab 619 € zum Reiseportrait 5Tage 06.04. - 10.04.2024 Gardasee "all inclusive"Und ewig lockt der See
Preis pro Person im Doppelzimmer ab 579 € zum Reiseportrait 85Tage 27.04. - 20.07.2024 Landesgartenschau Wangenkunter. bunter. munter. Das längste Sommerfest im Allgäu!
Preis pro Person 67 € zum ReiseportraitTolle Orte zum Fotografieren erwarten Sie im bayerischen Herzen des Inntals, inmitten der Bayerischen Alpen bis zur Tiroler Grenze. Der Starnberger See, Rosenheim, das Tegernseer Land mit Bad Wiessee und die Alpen ringsherum lassen einen gedanklich schon den nächsten Ausflug planen. Ob an einem der vielen schönen Seen, den hohen Gipfeln oder den idyllischen Ortschaften. Auch das mondäne Kitzbühel ist nur einen Katzensprung entfernt, vorbei am viel besungenen Kufstein einmal um den Wilden Kaiser.
Preis pro Person im Doppelzimmer ab 999 € zum Reiseportrait 1Tag 12.05.2024 Muttertag im Altmühltal und am Brombachsee mit SchifffahrtGenießen Sie den Muttertag mit Raddatz Busreisen!
Preis pro Person 119 € zum ReiseportraitDas Traditions-Feuerwerks-Event am romantischen Mittelrheintal
Preis pro Person im Doppelzimmer ab 269 € zum Reiseportrait 1Tag 20.07.2024 München - Einkaufen und ErlebenBesuchen Sie das Deutsche Museum, schlendern Sie durch den Englischen Garten oder unternehmen Sie einen Shopping-Bummel.
Preis pro Person 40 € zum ReiseportraitIm Sommer erstrahlt die Blumeninsel im Bodensee in allen denkbaren Farben!
Preis pro Person 67 € zum ReiseportraitBusrundreise zur beeindruckenden Perle des Balkans
Preis pro Person im Doppelzimmer ab 1.349 € zum Reiseportrait 9Tage 17.09. - 25.09.2024 Griechenland - Reise durch die JahrhunderteRundreise durch Griechenland
Preis pro Person im Doppelzimmer ab 1.599 € zum ReiseportraitMediterrane Landschaften entdecken
Preis pro Person im Doppelzimmer ab 649 € zum Reiseportrait 1Tag 06.10.2024 „Büllefest“ Halbinsel Höri und ÜberlingenAlljährlich am ersten Sonntag im Oktober steht die Gemeinde Moos am Bodensee im Zeichen des Bülle, wie hier auf der Halbinsel Höri die Zwiebel genannt wird.
Preis pro Person 45 € zum Reiseportrait 7Tage 25.10. - 31.10.2024 Saisonabschluss: Makarska RivieraDie Makarska Riviera an der Adria gilt als die schönste Küste des Mittelmeerraumes. Idyllische, mittelalterliche Küstenstädtchen, traumhafte Buchten und Inseln, malerische Strände, das tiefe Blau des Meeres und das glasklare Wasser der Adria werden Sie begeistern!
Preis pro Person im Doppelzimmer ab 799 € zum ReiseportraitBesuchen Sie das Deutsche Museum, schlendern Sie durch den Englischen Garten oder unternehmen Sie einen Shopping-Bummel.
Preis pro Person 45 € zum Reiseportrait 4Tage 30.11. - 03.12.2024 Opatija, der schönste Advent am MeerErleben Sie einen wunderbaren Advent am Meer in Opatija und genießen Sie die märchenhafte weihnachtliche Atmosphäre in dem festlich dekorierten Küstenstädtchen.
Preis pro Person im Doppelzimmer ab 489 € zum ReiseportraitDie ersten 12 Einzelzimmer OHNE Einzelzimmer-Zuschlag!
Preis pro Person im Doppelzimmer ab 329 € zum ReiseportraitSeit 01.07.2021 wird bei Reisen nach Deutschland wegen der weiterhin bestehenden COVID-19-Situation auf das Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) hingewiesen.
Die Bundesrepublik Deutschland stuft ab 03.03.2022, 00:00 Uhr das gesamte Österreichische Staatsgebiet nicht mehr als Hochrisikogebiet ein und die Reisewarnung gilt als aufgehoben.
Eine Einreiseanmeldung und Quarantänepflichten sind daher ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen.
Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, und sich nachweisbar innerhalb der letzten 10 Tage nicht in einem, zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen (3G). Die zugrundeliegende Testung darf maximal 48 Stunden (Antigentest oder Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) zurück liegen.
Aktuell sind laut RKI Homepage keine Länder als Hochrisikogebiet noch als Virusvariantengebiet eingestuft. Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens kann es erforderlich sein, dass sehr kurzfristig neue Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete ausgewiesen werden.
Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, und sich nachweisbar innerhalb der letzten 10 Tage nicht in einem, zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen (3G). Die zugrundeliegende Testung darf maximal 48 Stunden (Antigentest oder Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) zurückliegen.
Nähere Details/ weiterführende Informationen:
Kontrollen aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen an der deutsch-österreichischen Grenze bleiben aufrecht.
Die Anforderungen der deutschen Corona-Einreiseverordnung können stichprobenartig in der Bundesrepublik Deutschland kontrolliert werden.
Geimpfte Personen müssen einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papier- oder digitaler Form vorlegen. Abfotografierte Nachweise gelten für die Kontrolle durch den Beförderer oder durch die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörde nicht als in digitaler Form vorliegende Nachweise. Nachweise in digitaler Form sollten vom berechtigten Aussteller digital ausgestellt und digital dem Berechtigten übermittelt worden sein. Die Corona-Impfung muss mit einem auf der Webseite vom Paul-Ehrlich-Institut angeführten Impfstoff erfolgt und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein.
Genesene Personen müssen einen Genesungsausweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papier- oder digitaler Form vorlegen, die zugrundeliegende Testung muss durch eine Labordiagnostik mittels PCR, PoC-PCR oder weiteren Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik erfolgt sein und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen (für Genesene, die zuvor geimpft waren) zurückliegen. Seit 15.1.2022 hat Deutschland (abweichend von den „EU-Empfehlungen“) den Genesungszeitraum von 6 auf 3 Monate verkürzt, allerdings gilt dies nur für Personen, die noch keinerlei Impfung gegen COVID-19 erhalten hatten. Siehe die entsprechende Information auf der Robert-Koch-Institut-Webseite.
Getestete Personen: Personen die über einen Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung maximal 48 Stunden (Antigen-Schnelltest, PCR-Test, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) zurückliegt. Bei Einreisen aus einem Virusvariantengebiet darf die Testung maximal 24 Stunden zurückliegen und es werden ausschließlich PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik anerkannt.
Aktuelle Informationen für Reisende nach Deutschland findet man unter folgendem LINK Deutschen Gesundheitsministerium.
Auf die Verordnung der Bundesregierung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 wird hingewiesen.
Es besteht für Reisende aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten die Verpflichtung, das Gesundheitsamt bereits vorab über die Einreise und den Aufenthaltsort zu informieren. Dieser Verpflichtung kommen Sie nach, indem Sie Ihre Einreise online anmelden. Diese Online-Anmeldung ist gratis. Führen Sie die gespeicherte und/ oder ausgedruckte Bestätigung mit sich, um sie dem Beförderer oder der Grenzbehörde vorlegen zu können. Sie sind von dieser Verpflichtung ausgenommen, wenn Sie ohne Zwischenaufenthalt durch das Risikogebiet durchgereist sind oder lediglich zur Durchreise in die Bundesrepublik einreisen. Nicht meldepflichtig sind Aufenthalte bis zu 24 Stunden im Grenzverkehr mit Nachbarstaaten, sowie der berufliche grenzüberschreitende Transport von Personen, Waren oder Gütern.
Falls die digitale Anmeldung nicht möglich ist, muss in Ausnahmefällen eine schriftliche Ersatzanmeldung gemäß Muster ausgefüllt werden, die dem Beförderer oder der Grenzbehörde vorzulegen oder nach ihrer Einreise unverzüglich an das Gesundheitsamt zu übermitteln ist. Das in Deutschland zuständige Gesundheitsamt und die örtlichen Testzentren erfahren Sie unter Eingabe der Postleizahl.
Ausnahmeregelungen (bei Reisen aus Hochrisikogebieten) kann es weiterhin für Berufspendler, Ehe- und Lebenspartner, Eltern mit geteiltem Sorgerecht und andere Reisende geben Auf die Verordnung der Bundesregierung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 wird hingewiesen.
Virusvarianten-Gebiete sowie Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten sind unter diesem Link des Robert Koch Institutes gelistet. Auf die Verordnung der Bundesregierung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 wird hingewiesen.
Nähere Details zu Corona-Regeln in den deutschen Bundesländern finden Sie auf der Website der Deutschen Bundesregierung.
Seit 1.7.2021 wird bei Reisen nach Deutschland wegen der weiterhin bestehenden COVID-19-Situation auf das Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) hingewiesen.
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Europäischer Standard im Gesundheitswesen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dennoch nahegelegt. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Busverbindungen, Eisenbahnen. Aktuelle Informationen über Streiks im Flugverkehr: Streikradar sowie zum Bahnverkehr: Deutsche Bahn
Die in zahlreichen Städten eingerichteten Umweltzonen dürfen nur von Fahrzeugen mit einer entsprechenden Feinstaub-Umweltplakette befahren werden, die Plakette gilt für alle Umweltzonen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Vergehen werden mit einem Bußgeld sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet. Nähere Informationen beim Umweltbundesamt.
Grundsätzlich gelten 0,5 Promille. Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot. Verstöße gegen dieses Verbot führen in der Regel zu einem Bußgeld und zu zwei Punkten im Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern in der Probezeit verlängert sich zudem die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Notrufnummern im Falle eines Unfalls:
Bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheins, der KFZ-Zulassung oder der amtlichen KFZ-Kennzeichen ist eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten, ein Beleg darüber ist mitzuführen. Das Fahren ohne Führerschein, KFZ-Zulassung oder KFZ-Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, in einigen Bundesländern wird von einer Ahndung abgesehen. Deutsche Behörden stellen keine Ersatzdokumente aus, Bestätigungen einer österreichischen Vertretungsbehörde werden nicht anerkannt.
Zum Lenken eines Kraftfahrzeuges wird die Mitnahme der grünen Versicherungskarte empfohlen.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Klima:
Atlantisches bis kontinentales Klima, zwischen den Jahreszeiten keine großen Temperaturschwankungen.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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